Kurzantwort
Anwaltskosten im Erbrecht richten sich nach dem Gegenstandswert und der RVG-Tabelle. Bei einem Streitwert von 100.000 € kostet der eigene Anwalt für eine Klage mit Urteil rund 5.200 €, das Gericht rund 3.600 €. Wer verliert, zahlt auch den Anwalt der Gegenseite, hier zusammen rund 14.100 €. Rechtsschutzversicherungen schließen Erbstreit meist aus.
Inhalt dieser Seite
- Wonach richten sich die Anwaltskosten?
- Tabelle nach RVG und GKG 2025
- Was kostet eine Erstberatung?
- Anwaltskosten-Rechner
- Rechenbeispiele
- Wer zahlt am Ende?
- Rechtsschutz bei Erbstreitigkeiten
- Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
- Was ist Prozessfinanzierung?
- Sind die Kosten absetzbar?
- Wie lange dauert ein Erbstreit?
- Wie Erbright hilft
- Häufige Fragen
Wonach richten sich die Anwaltskosten im Erbrecht?
Nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, um den gestritten wird, und der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, kurz RVG. Je höher der Wert, desto höher die Gebühr.
Ohne besondere Vereinbarung rechnet der Anwalt nach dem RVG ab (§ 2 RVG). Das Gesetz legt für jeden Wert eine volle Gebühr fest, die Tabelle steht in Anlage 2 zum RVG. Je nach Tätigkeit erhält der Anwalt ein Vielfaches oder einen Bruchteil davon, etwa 1,3 für die Verfahrensgebühr einer Klage. Dazu kommen eine Pauschale von höchstens 20 € für Post und Telefon und 19 % Umsatzsteuer.
Im Streit unter Miterben ist der Gegenstandswert meist Ihr eigener Anteil, nicht der ganze Nachlass. Klagen Sie auf Zustimmung zu einem Teilungsplan, entspricht der Streitwert nach der Rechtsprechung regelmäßig dem Wert Ihres Erbteils. Wer die Hälfte eines Nachlasses von 400.000 € erbt, streitet also mit einem Wert von 200.000 €.
Häufiger Irrtum
„Die Anwaltskosten richten sich nach dem Wert des ganzen Nachlasses.“ Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Mandanten. Bei einer Teilungsklage ist das regelmäßig sein Erbteil. Das halbiert bei zwei Geschwistern die Grundlage der Gebühren.
Anwaltskosten im Erbrecht: Tabelle nach RVG und GKG 2025
Die Tabellen zeigen die gesetzlichen Gebühren nach dem Stand vom 1. Juni 2025, beim Anwalt netto ohne Pauschale und Umsatzsteuer. Ältere Tabellen im Netz liegen teils deutlich darunter.
| Wert bis | 1,0 | 1,3 | 2,5 |
|---|---|---|---|
| 110.000 € | 1.755,00 | 2.281,50 | 4.387,50 |
| 155.000 € | 2.053,50 | 2.669,55 | 5.133,75 |
| 200.000 € | 2.352,00 | 3.057,60 | 5.880,00 |
| 260.000 € | 2.632,00 | 3.421,60 | 6.580,00 |
| 320.000 € | 2.912,00 | 3.785,60 | 7.280,00 |
| 380.000 € | 3.192,00 | 4.149,60 | 7.980,00 |
| 440.000 € | 3.472,00 | 4.513,60 | 8.680,00 |
| 500.000 € | 3.752,00 | 4.877,60 | 9.380,00 |
| Streitwert bis | 1,0 | 3,0 (erste Instanz) |
|---|---|---|
| 110.000 € | 1.198,00 | 3.594,00 |
| 155.000 € | 1.618,00 | 4.854,00 |
| 200.000 € | 2.038,00 | 6.114,00 |
| 260.000 € | 2.458,00 | 7.374,00 |
| 320.000 € | 2.878,00 | 8.634,00 |
| 380.000 € | 3.298,00 | 9.894,00 |
| 440.000 € | 3.718,00 | 11.154,00 |
| 500.000 € | 4.138,00 | 12.414,00 |
Die wichtigsten Sätze im Erbstreit:
- 1,3 außergerichtlich: Die Geschäftsgebühr für Schreiben und Verhandlungen mit den Miterben liegt im Regelfall bei 1,3, in umfangreichen oder schwierigen Fällen bis 2,5 (VV 2300 RVG). Kommt es zu einer Einigung, kommt eine Einigungsgebühr von 1,5 hinzu.
- 2,5 vor Gericht: Für eine Klage bis zum Urteil erhält jeder Anwalt 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr (VV 3100, 3104 RVG). Ein Vergleich im Prozess bringt 1,0 Einigungsgebühr dazu.
- 3,0 Gericht: Die Gerichtsgebühr für die erste Instanz beträgt 3,0 nach der Tabelle des Gerichtskostengesetzes (KV 1210 GKG). Endet das Verfahren durch einen Vergleich, sinkt sie auf 1,0.
Ging dem Prozess eine außergerichtliche Tätigkeit voraus, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Erbrecht?
Höchstens 190 € netto, also 226,10 € mit Umsatzsteuer, wenn Sie als Verbraucher nichts anderes vereinbart haben.
Für eine reine Beratung soll der Anwalt eine Gebührenvereinbarung mit Ihnen treffen. Gibt es keine, ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern auf 190 € begrenzt, für eine weitergehende Beratung auf 250 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Wird der Anwalt danach im selben Fall weiter tätig, wird die Beratungsgebühr in der Regel angerechnet.
Fragen Sie vor dem Termin nach den Kosten. Viele Anwälte nennen eine Pauschale für das Erstgespräch.
Anwaltskosten-Rechner: Was kostet ein Erbstreit vor Gericht?
| Gerichtsgebühr 3,0 | 3.594 € |
| Ihr Anwalt, brutto | 5.245 € |
| Vorab gesamt | 8.839 € |
| Posten | Gewonnen | Verloren | Vergleich |
|---|---|---|---|
| Gericht | 0 € | 3.594 € | 599 € |
| Ihr Anwalt | 0 € | 5.245 € | 7.333 € |
| Anwalt der Gegenseite | 0 € | 5.245 € | 0 € |
| Ihre Kosten | 0 € | 14.084 € | 7.932 € |
Berechnung nach § 34 und Anlage 1, 2 GKG sowie § 13 und Anlage 1, 2 RVG, Stand 1.6.2025. Erste Instanz mit mündlicher Verhandlung, beide Seiten mit Anwalt, gesetzliche Gebühren, ohne Anrechnung einer vorherigen außergerichtlichen Tätigkeit. „Gewonnen“ zeigt Ihre Kosten nach der Erstattung: Vorstrecken müssen Sie trotzdem, und erstattet wird nur, soweit die Gegenseite zahlen kann. „Vergleich“ ist eine Beispielannahme: Gericht je zur Hälfte, jeder zahlt seinen Anwalt. In einem echten Vergleich kann die Kostenregel anders vereinbart werden. Ohne Gutachten, Zeugen und zweite Instanz. Keine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Rechenbeispiele: Anwaltskosten bei 100.000, 200.000 und 300.000 €
Je nach Ausgang liegen die Kosten weit auseinander. Am teuersten ist eine verlorene Klage, weil Sie dann auch den Anwalt der Gegenseite zahlen.

| Ausgang | 100.000 € | 200.000 € | 300.000 € |
|---|---|---|---|
| Außergerichtlich | 2.739 | 3.662 | 4.529 |
| Mit Einigung | 5.871 | 7.861 | 9.727 |
| Klage verloren | 14.084 | 20.156 | 26.008 |
| Vergleich vor Gericht | 7.932 | 10.839 | 13.591 |
- Außergerichtlich: nur Ihr Anwalt mit 1,3 Geschäftsgebühr, ohne Einigung.
- Mit Einigung: Ihr Anwalt mit 1,3 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr.
- Klage verloren: Gericht 3,0 und beide Anwälte mit je 2,5.
- Vergleich vor Gericht: die Hälfte der Gerichtsgebühr von 1,0 und Ihr Anwalt mit 3,5.
Gewinnen Sie die Klage, muss die Gegenseite Ihnen Gericht und Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren erstatten. Vorstrecken müssen Sie trotzdem, bei 200.000 € Streitwert rund 13.100 €. Weitere Zahlen zur Klage unter Miterben finden Sie im Ratgeber Erbauseinandersetzungsklage.
Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Erbstreit am Ende?
Vor Gericht trägt in der Regel die Seite die Kosten, die verliert. Außergerichtlich zahlt grundsätzlich jeder seinen eigenen Anwalt.
- Urteil: Wer den Prozess verliert, trägt die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltskosten beider Seiten (§ 91 ZPO).
- Teilweise gewonnen: Die Kosten werden nach dem Verhältnis von Gewinnen und Verlieren aufgeteilt (§ 92 ZPO).
- Vergleich: Regeln die Parteien nichts anderes, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben: Jeder zahlt seinen Anwalt, die Gerichtskosten werden geteilt (§ 98 ZPO).
- Außergerichtlich: Jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Eine Erstattung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn der andere mit einer Pflicht in Verzug war.
Zwei Einschränkungen gelten auch beim Sieg. Die Gegenseite erstattet nur die gesetzlichen Gebühren, nicht ein höheres vereinbartes Honorar. Und sie muss zahlen können. Bei einer Teilungsversteigerung gilt eine Besonderheit: Die Verfahrenskosten gehen überwiegend vorweg vom Erlös ab, den eigenen Anwalt zahlt dort jeder selbst. Mehr dazu unter Kosten der Teilungsversteigerung.
Häufiger Irrtum
„Wer im Recht ist, zahlt am Ende nichts.“ Nur wenn das Gericht das so entscheidet und die Gegenseite zahlen kann. Bis dahin strecken Sie Gericht und Anwalt vor, und ein Vergleich verteilt die Kosten meist auf beide Seiten.
Rechtsschutz bei Erbstreitigkeiten: Zahlt die Versicherung?
Meistens nur begrenzt. Die üblichen Tarife schließen Streit im Erbrecht aus und zahlen allenfalls eine anwaltliche Beratung.
- Standard: In den gängigen Versicherungsbedingungen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Erbrecht ausgeschlossen. Ein Prozess gegen Miterben ist dann nicht versichert.
- Beratungsrechtsschutz: Viele Tarife übernehmen eine anwaltliche Beratung im Erbrecht, oft begrenzt auf eine Erstberatung. Schreiben an die Miterben oder eine Klage sind davon nicht gedeckt.
- Zeitpunkt: Der Versicherungsschutz muss schon bestanden haben, als das Ereignis eintrat, das die Rechtslage geändert hat, meist der Erbfall. Wer erst nach dem Tod der Eltern abschließt, ist in der Regel nicht versichert.
- Sonderbausteine: Einige Versicherer bieten erweiterte Bausteine für das Erbrecht an, mit Wartezeiten und Höchstgrenzen. Was genau gilt, steht in Ihren Bedingungen.
Fragen Sie Ihre Versicherung vor dem ersten Anwaltstermin schriftlich nach einer Deckungszusage.
Gibt es Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe im Erbstreit?
Ja, aber nur bei geringem Einkommen und Vermögen. Wer einen nennenswerten Erbteil hat, bekommt sie oft nicht.
- Prozesskostenhilfe: Sie übernimmt Gericht und eigenen Anwalt ganz oder in Raten, wenn Sie die Kosten nicht aufbringen können und die Klage Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO). Den Anwalt der Gegenseite zahlen Sie bei einer Niederlage trotzdem. Ein Erbteil zählt grundsätzlich zum Vermögen, das Sie einsetzen müssen (§ 115 ZPO).
- Beratungshilfe: Für die Beratung außerhalb eines Prozesses gibt es bei geringem Einkommen einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht. Sie zahlen dem Anwalt dann höchstens 15 €.
Was ist Prozessfinanzierung im Erbrecht?
Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten des Verfahrens und das Kostenrisiko. Dafür erhält er nur im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös.
- Prüfung: Der Finanzierer prüft, ob der Fall zu seinem Modell passt, etwa nach Höhe des Anspruchs und Aussicht auf Auszahlung.
- Vertrag: Er übernimmt Gericht, eigenen Anwalt und bei einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite.
- Erfolg: Fließt Geld, erhält er seinen vereinbarten Anteil. Fließt nichts, zahlen Sie nichts.
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Anwalt auf eigene Kosten | Sie behalten den ganzen Erlös | Sie strecken alles vor und tragen das Risiko |
| Prozessfinanzierung | kein Vorschuss, das Kostenrisiko des finanzierten Verfahrens trägt der Finanzierer | Anteil am Erlös geht an den Finanzierer, nicht jeder Fall wird angenommen |
| Erbteil an einen Aufkäufer verkaufen | schnell Geld, kein Verfahren | deutlicher Abschlag auf den Wert |
| Abwarten | keine Kosten jetzt | kein Geld, laufende Kosten des Nachlasses |
Der Finanzierer wählt seine Fälle aus und berät nicht rechtlich, das übernimmt der Anwalt. Prozessfinanzierung kommt vor allem bei größeren Erbteilen in Betracht, wenn ein Miterbe blockiert und Sie die Kosten nicht vorstrecken können oder wollen.
Sind Anwaltskosten im Erbstreit steuerlich absetzbar?
Bei der Einkommensteuer meist nicht. Bei der Erbschaftsteuer können Kosten der Auseinandersetzung abziehbar sein.
- Einkommensteuer: Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich ausgeschlossen, außer der Prozess sichert Ihre Existenzgrundlage (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
- Erbschaftsteuer: Anwaltskosten, die unmittelbar mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft entstehen, können als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein. Der Bundesfinanzhof hat das am 11. März 2026 für die Kosten einer Teilungsversteigerung entschieden (II R 10/23).
Ob das in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wie lange dauert ein Erbstreit vor Gericht?
Die erste Instanz dauert oft ein Jahr oder länger. Mit Berufung kommen meist ein bis zwei Jahre hinzu.
Eine amtliche Statistik für Erbstreitigkeiten gibt es nicht. Die Dauer hängt vom Gericht, von Gutachten über den Wert der Immobilie und davon ab, wie viele Punkte streitig sind. Bei Streitwerten über 10.000 € ist das Landgericht zuständig (§ 23 GVG), dort herrscht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Jedes Jahr Streit kostet zusätzlich: Hausgeld, Grundsteuer und Instandhaltung laufen weiter.
Wie hilft Erbright mit den Anwaltskosten?
Erbright finanziert Anwalt und Gericht vor, wenn Sie aus einer blockierten Erbengemeinschaft heraus wollen. Ziel ist zuerst eine Einigung.
- Sie machen die kostenlose Online-Fallprüfung. Sie zeigt sofort, ob Ihr Fall zum Modell passt, etwa ob Ihr Erbteil mindestens 150.000 € beträgt.
- Ein Fachanwalt für Erbrecht übernimmt den rechtlichen Teil. Erbright finanziert und koordiniert.
- Sie zahlen nichts im Voraus, und es gibt keine Nachforderungen. Erbright erhält ein Erfolgshonorar auf den ausgezahlten Erlös. Der Satz sinkt mit der Größe des Erbteils, die genaue Zahl bekommen Sie im Erstgespräch.
Häufige Fragen
Zahlt der Nachlass die Anwaltskosten im Erbstreit?
In der Regel nicht. Wer im Streit mit den Miterben einen Anwalt beauftragt, schuldet ihm die Vergütung selbst. Ob man sie später von der Gegenseite erstattet bekommt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Kann ich mit meinem Anwalt ein Stundenhonorar vereinbaren?
Ja, viele Anwälte im Erbrecht arbeiten mit einer Vergütungsvereinbarung nach Stunden. Die Vereinbarung muss in Textform geschlossen werden. Gewinnen Sie, erstattet die Gegenseite aber nur die gesetzlichen Gebühren, nicht einen höheren vereinbarten Betrag.
Was kostet die zweite Instanz?
Deutlich mehr als die erste. In der Berufung beträgt die Gerichtsgebühr 4,0 statt 3,0, die Anwälte erhalten in der Regel eine Verfahrensgebühr von 1,6 und eine Terminsgebühr von 1,2. Wer in der Berufung verliert, trägt die Kosten beider Instanzen.
Muss ich den Anwalt im Voraus bezahlen?
Der Anwalt darf einen angemessenen Vorschuss verlangen, und die meisten tun das. Die Gerichtsgebühr müssen Sie mit der Klage einzahlen, sonst wird die Klage nicht zugestellt.
Kann ich nach dem Erbfall noch eine Rechtsschutzversicherung für den Erbstreit abschließen?
Für diesen Streit meist nicht. Entscheidend ist in der Regel, ob der Versicherungsschutz schon bestand, als der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Im Erbrecht ist das häufig der Erbfall. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Gibt es einen kostenlosen Anwalt für Erbrecht?
Nur über Beratungshilfe bei geringem Einkommen, dann zahlen Sie höchstens 15 €. Manche Anwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch an, darauf gibt es aber keinen Anspruch.
Quellen
- §§ 2, 13, 23, 34 RVG und Anlage 2 (Gebührentabelle), Stand 1.6.2025
- RVG Vergütungsverzeichnis Nr. 1000, 1003, 2300, 3100, 3104, 3200, 3202, 7002
- § 34 GKG, Kostenverzeichnis Nr. 1210, 1211, 1220
- §§ 78, 91, 92, 98, 114, 115 ZPO
- § 23 GVG (Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 €)
- § 33 Abs. 2 EStG, § 10 Abs. 5 ErbStG
- BFH, Urteil vom 11.03.2026, II R 10/23
- Beratungshilfegesetz
Von Willi Sommer, Gründer von Erbright · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
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Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Erbright erbringt keine Rechtsdienstleistungen.